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BSG, 06.08.2015 - B 13 R 244/15 B |
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Verfahrensgang
- SG Freiburg - 22 R 1900/12
- SG Freiburg, 26.08.2014 - S 22 R 1900/12
- LSG Baden-Württemberg, 01.06.2015 - L 13 R 4330/14
- BSG, 06.08.2015 - B 13 R 244/15 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 13 R 244/15 B
Hierzu müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargelegt und darüber hinaus muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN;… Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff).Zur Darlegung des damit gerügten Verfahrensmangels einer Verletzung des § 103 SGG muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
- BSG, 11.06.2015 - B 13 R 151/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügter Verstoß gegen die …
Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 13 R 244/15 B
Ungeachtet des Umstands, dass das vom Kläger wiedergegebene Beweisbegehren keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag enthält (vgl BSG Beschluss vom 1.7.2015 - B 5 R 136/15 B - JurionRS 2015, 20433 RdNr 13; Fichte, SGb 2000, 653), fehlt hier hinreichender Vortrag dazu, dass er die Forderung nach weiterer Sachaufklärung auch nach Erhalt der Anhörung zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung (§ 153 Abs. 4 SGG) aufrechterhalten habe (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 11.6.2015 - B 13 R 151/15 B - Juris RdNr 9 f). - BSG, 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B
Rente wegen Erwerbsminderung
Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 13 R 244/15 B
Ungeachtet des Umstands, dass das vom Kläger wiedergegebene Beweisbegehren keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag enthält (vgl BSG Beschluss vom 1.7.2015 - B 5 R 136/15 B - JurionRS 2015, 20433 RdNr 13; Fichte, SGb 2000, 653), fehlt hier hinreichender Vortrag dazu, dass er die Forderung nach weiterer Sachaufklärung auch nach Erhalt der Anhörung zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung (§ 153 Abs. 4 SGG) aufrechterhalten habe (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 11.6.2015 - B 13 R 151/15 B - Juris RdNr 9 f). - LSG Baden-Württemberg, 01.06.2015 - L 13 R 4330/14
Auszug aus BSG, 06.08.2015 - B 13 R 244/15 B
L 13 R 4330/14 (LSG Baden-Württemberg).